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Covenants
Corporate Treasury - Finanzierung
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Covenants finden sich häufig in Kreditverträgen. Die Ausgestaltung kann je nach Geschäftsbranche und Zweck des Darlehens ganz unterschiedlich sein. Im Regelfall redet man von finanziellen Covenants. Hierbei handelt es sich im Regelfall um eine Reihe von mehr oder weniger oft gebräuchlichen Kennzahlen, welche die Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens reflektieren sollen. Für jede der Kennzahlen wird ein Schwellenwert festgelegt, der während der Kreditlaufzeit entweder nicht unter- oder überschritten werden darf (je nach Kennzahl).

 

Insbesondere im Firmenbereich sind Kredite oftmals nicht wirklich ausreichend besichert. Covenants stellen daher eine Art Überwachungsmechanismus dar, die den Geldgeber (also im Regelfall die Bank) schützen, dass sich das Unternehmen während der Laufzeit des Kredites „in die falsche Richtung“ entwickelt. Sie stellen also eine Art Frühwarnung dar. Anderes formuliert könnte man auch sagen: Wird der im Vertrag geregelte Schwellenwert verletzt, ändert sich die Bonitätseinschätzung auf Seiten der Bank. Diese hätte dann den Kredit gar nicht oder nur zu anderen Konditionen abgeschlossen. Insbesondere in wirtschaftlich guten Zeiten werden solche Covenants als „lästiges Muss“ angesehen und ohne größere Prüfung vom Kreditnehmer unterschrieben. So wird häufig nicht festgestellt, dass mittels der vereinbarten Barrieren das „Korsett viel zu eng" gezogen wird. Die Folge ist dann, dass teilweise selbst bei einer leichten Abwärtsbewegung die Covenants „gerissen“ werden. Hierin besteht genau das Problem. Im Regelfall ist der Kreditgeber dann nämlich berechtigt, dass Darlehen zu kündigen. Eine gern gesehene Maßnahme seitens der Banken, um unliebsame Kunden in Krisenzeiten herauszudrängen. In vielen Fällen einigen sich die Vertragsparteinen jedoch mittels eines „Waivers“. Dieser ist eine Art Anfrage, den Vertrag weiterzuführen. Häufig stimmen Banken dieser Anfrage zu, möchten aber aufgrund der oftmals erfolgten Ratingverschlechterung einen Ausgleich (die sog. Waiverfee) haben. Dies kann beispielsweise das Verlangen nach einem Einmalbetrag oder einer höheren Kreditmarge sein. Zudem wird oftmals ein konkreter Massnahmenkatalog gefordert, dessen Inhalt die Stabilisierung der "aus dem Ruder gelaufenen" Zahlen sein sollte. Im ungünstigsten Falle möchten die Banken sogar Mitspracherechte bei zukünftigen Geschäftsentscheidungen.

 

Covenants sind auf Unternehmensseite extrem wichtig. Es handelt sich hierbei nicht nur um kleine „Vertragsklauseln“. Sie können im Zweifel den gesamten Kredit gefährden. Betrachtet man die Situation aus Sicht der Bank, sind Covenants durchaus seriöse Vertragsregelungen und sollten daher nicht als generell nachteilig, sondern als normaler Kreditbestandteil gesehen werden. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise aus Treasury Sicht, wie Sie mit Covenants umgehen können:

  

  • Sind Covenants generell angebracht im Vertrag? Hierüber könnte man beispielsweise diskutieren, wenn schon eine Menge anderer Sicherheit gegeben werden.
  • Passen die vereinbarten Covenants zu Ihrem Geschäft?
  • Ist die Anzahl der Covenants adäquat. Eine Richtgröße liegt im Bereich 2 bis 4 Covenants und steigt mit der Komplexität der Finanzierung und der Firmenstruktur.
  • Steuern Sie auch die Größen, die in die Covenants einfließen. Was nützt es bestimmte Größen zu vereinbaren, die Sie überhaupt nicht „auf dem Radar“ haben. Im Regelfall sind die Covenants aber auch aus Eigeninteresse keine schlechten Kennzahlen. Sollten Sie also die Covenants nicht aktiv steuern, liegt das vielleicht auch an Ihrem Management.
  • Können Sie die Eingangsparameter der Covenants überhaupt richtig ermitteln (und dies vielleicht auch unterjährig). Die Frage zielt auch auf die Systemlandschaft ab.
  • Wie häufig soll die Einhaltung der Covenants geprüft werden? Eine jährliche Prüfung im Rahmen der Bilanzaufstellung kann unterjährige Schwankungen ausgleichen. Eine unterjährige Prüfung ist auch mit einem höheren Aufwand bezüglich der notwendigen Datenermittlung verbunden. Leider ist diese nicht unüblich.
  • Sind die Grenzen so definiert, dass auch ein saisonaler Abwärtstrend plus Sicherheitspuffer immer noch nicht zum Bruch der Covenants führt? Das Korsett darf nicht zu „eng“ sein, sonst verstoßen Sie schon im Rahmen des normalen Saison- oder Konjunkturzyklus gegen die Covenants. Fertigen Sie im Zweifel eine Worst Case Plan Bilanz an und prüfen Sie, ob die definierten Grenzen noch erfüllt sind.
  • Lassen Sie sich nicht zum Musterknaben machen. Wenn Ihr Geschäft im Moment sehr gut läuft und Sie nur „Einser schreiben“, heißt dass nicht, dass man von Seiten der Bank einen „Zweier“ als schlecht (=Covenantsgrenze) definieren sollte. Vielmehr sollte man hier auch einen Blick auf den Gesamtmarkt werfen.
  • Was passiert konkret, wenn Sie gegen die Covenants verstoßen. Haben Sie im Zweifel die Liquidität oder anderer Bankbeziehungen, um dass Darlehen zurück zahlen zu können.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen wie “...ja dann finden wir schon eine Lösung, wenn die Covenants gerissen sind…“. Die Lösung war während der Finanzkrise eigentlich eine ziemlich einfache: „So, zahlen Sie doch bitte alles zurück!“
  • Wer kümmert sich in Ihrer Firma um die Einhaltung, Ermittlung (und aktive Steuerung) der Covenants?
 

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